Diese Gesamtstrategie soll gemeinsam mit Kreisverwaltung, der Gemeindeverwaltung, der Politik und den Bürgern unserer Verbandsgemeinde erarbeitet und umgesetzt werden. Damit fördert sie Transparenz, Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung und Zusammenarbeit in Netzwerken. Die Strategie ist Gemeinwesen orientiert.
Eine Strategie muss sich der schnellen verändernden Umwelt anpasst. Der Handlungsbedarf ergibt sich nicht aus Bekanntem unter der Annahme gleichbleibenden Verlaufs, sondern aus zukünftigen Entwicklungspfaden und Trends. Die Faktoren für einen langfristigen Erfolg werden aus Zukunftsszenarien hergeleitet. Sie soll also Zukunftsorientiert sein.
Weiterhin muss eine Strategie messbar sein. Entspricht die Wirkung den gesetzten Ziele? Mit dem Zuspitzen auf das Ausschlaggebende werden die in übergreifenden Zusammenhängen besonders erfolgsrelevanten Wirkungsfaktoren benannt. Die Strategie ist somit Wirkungsorientiert.
Das sie über die mittelfristige Finanzplanung mit der Ressourcensteuerung verknüpft ist und somit Ressourcenorientiert ist.
Eine Strategie benötigt Akzeptanz. Bei den Mitarbeitern und den Bürgern. Eine neue Strategie benötigt eine Umsetzung, welche von allen Führungsebenen mitgetragen wird. Denn nur bei Akzeptanz erfolgt auch eine gute Umsetzung.
Eine Strategie muss im Rahmen der Umsetzung immer auch auf ihre Wirkung evaluiert werden. Entsprechen die Änderungen den von der Strategie gewünschten Effekten etc.
- Kleinteilige Diskussionen über einzelne Maßnahmen in den Räten nehmen ab. Denn Politik und Verwaltung priorisieren, was vorrangig und was nachrangig ist. Eine kommunale Gesamtstrategie schafft dafür eine dem Tagesgeschäft übergeordnete Kommunikationsebene.
- Die Entwicklung einer Gesamtstrategie ist eine geeignete Anschlussstelle zur Einbeziehung der Erfahrung und Erwartungen der Kreisverwaltung in die Planungen der Kommune. Die Förderung von Bürgerengagement und die Gewinnung von Partnern, Unternehmen, Verbände und Vereine, sind unverzichtbar, weil unsere Kommune oft wesentliche Entwicklungen der Kreisverwaltung nicht allein bewirken kann.
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